Nachdem das Oberverwaltungsgericht mehrere Eilanträge gegen den Windpark Bous zurückgewiesen hat, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag des Saarlandes Dagmar Ensch-Engel:

„Es ist bemerkenswert, dass das Gericht zu dem Schluss kommt, dass es keinen absoluten Schutz von Krankenhäusern gibt. Das zeigt, dass in unserem Land etwas grundsätzlich falsch läuft, wenn unter dem Vorwand, die Umwelt zu schützen, immer mehr Windkraftanlagen aufgestellt werden.

Das Wohl der Patienten, Beschäftigten und Anwohner darf nicht weniger wert sein, als die Profit-Interessen der Windkraft-Betreiber. Angesichts vieler Beschwerden über Probleme infolge des Infraschalls und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Ärztekammer umfassende Studien zu den möglichen gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Windkraftanlagen fordert, ist es überraschend, mit welcher Selbstverständlichkeit die Richter nun erklären, dass durch die Windkraftanlagen keine schädliche Lärmbelastung erzeugt werde.“

Um die Saarländerinnen und Saarländer ebenso zu schützen wie die Menschen etwa in Bayern, müsse der Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung auf das Zehnfache der Höhe der Anlage erhöht werden (10-H-Regelung).

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