Symbolbild

DIE LINKE im Saarländischen Landtag sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Erfassung von KfZ-Kennzeichen bestätigt. Der Innenpolitiker und rechtspolitische Sprecher Dennis Lander: 

„Die Richter haben klargestellt, dass eine Erfassung der Kennzeichen ohne gewichtigen Anlass wie einer konkreten Gefahr und ohne eine zeitliche und räumliche Begrenzung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das ist auch ein Rückschlag für CDU und SPD im Saarland, die viel Geld für eine automatisierte Kennzeichenerfassung ausgeben wollen, das besser für mehr Polizeikräfte vor Ort investiert würde. 

Dabei stand diese Erfassung von Kennzeichen bereits zwischen 2007 und 2012 im saarländischen Polizeigesetz, wurde aber wegen der bekannten verfassungsrechtlichen Bedenken nie umgesetzt. Und die SPD hat in der Opposition zu Recht die generelle Kennzeichenüberwachung als ‚ein stumpfes Schwert der Kriminalitätsprävention‘ bezeichnet. Nach dem jetzigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte die Landesregierung Abstand von ihren Plänen nehmen. 

Ein hochverschuldetes Land wie das Saarland sollte nicht Hunderttausende für Anschaffung und Wartung von Geräten verschleudern, die wenn überhaupt dann vielleicht nur in wenigen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen können. Die Polizistinnen und Polizisten brauchen kein unnötiges teures Spielzeug, sondern eine angemessene Personalausstattung.“

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