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Bundesländer unterstützten saarländische Initiative zur Stärkung der Gesundheitsberufe – Saarland soll Modellregion für Blankoverordnungen in der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie werden – Osteopathie bedarf dringend einer gesetzlichen Grundlage im Interesse der Patientensicherheit
„Wir brauchen dringend eine Aufwertung der Gesundheitsberufe und müssen im Interesse des
Staatssekretär Stephan Kolling - Bild: saarland.de
Staatssekretär Stephan Kolling – Bild: saarland.de
Patientenschutzes und der Aufrechterhaltung von medizinischen Leistungen auch in der Zukunft heute schon neue Wege einschlagen“, so Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling. Die Gesundheitsberufe müssen stärker aufgewertet, Ärzte entlastet, aber in die Diagnostik und Therapieempfehlung eingebunden werden. Bei der Amtschefkonferenz der Gesundheitsstaatssekretäre haben alle Länder den saarländischen Vorschlag unterstützt
„Unser wichtigstes Vorhaben ist es, gemeinsam mit Rheinland Pfalz eine Modellregion zu schaffen, in der nach bereits bestehender ärztlicher Untersuchung und Therapieempfehlung Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden eine Blankoverordnung erhalten und entscheiden, wie viele Behandlungseinheiten zu Behandlung und Gesundung notwendig sind“, so Kolling.
Blankoverordnung bedeutet, dass der Arzt dem Therapeuten nicht mehr vorschreibt, welche Anwendung ein Patient erhalten soll. Die bisherigen Zwischenergebnisse zeigten auch, dass der Patient von autonom erbrachten Behandlungen, zum Beispiel in der Physiotherapie, in stärkerem Ausmaß profitiere  als von Behandlungen, die durch eine vertragsärztliche Vollverordnung vorgegeben würden.
„Die allgemeine Bevölkerungsentwicklung und Zunahme altersbedingter Krankheiten werden die Nachfrage nach Leistungen der therapeutischen Berufe und Assistenzberufe im Gesundheitswesen erhöhen. Deshalb ist es uns wichtig, Heilmittelerbringer wie die Physiotherapeuten stärker in die Versorgungsverantwortung einzubeziehen und durch intelligente Konzepte auf der Basis ärztlicher Verordnungen somit gleichzeitig dem drohenden Ärztemangel im niedergelassenen Bereich entgegenzuwirken“, so Kolling. „Im Rahmen eines Modells über drei Jahre soll belegt werden, dass durch die Blankoverordnung Ärzte entlastet werden und die Gesundheitsberufe mehr Freiheiten haben. „Diesen innovativen Ansatz müssen wir verfolgen und im Saarland umsetzen.“
Konkret soll eine direktere Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung auch Einsparungen bringen. So könnte der Therapieverlauf eines Patienten so gesteuert werden, dass Mehrfachuntersuchungen durch den Arzt entfallen, die Kosten für eine begleitende Arzneimitteltherapie reduziert, eine stationäre Aufnahme vermieden und die Anzahl der Krankheitstage verringert werden könnten. Zugleich könnten angesichts des Hausärztemangels zukünftigen Versorgungsengpässen ausgeglichen werden.
Erste Modellvorhaben hätten gezeigt, dass durch einen Direktzugang der Patienten effektivere Behandlungsverläufe und eine gesteigerte Effizienz erzielbar seien. In Ländern wie Schweden, Norwegen, den Niederlanden, Großbritannien und Australien gehöre der Direktzugang schon lange zur Regelversorgung und habe sich hier als Zugpferd für eine gesteigerte Behandlungsqualität erwiesen.
Die Ärzte sind bei dieser Blankoverordnung eingebunden, denn bevor die Gesundheitsberufe therapeutisch mit Anwendungen aktiv werden, haben Ärzte eine umfangreiche Diagnostik mit Therapieempfehlung durchgeführt. „Das ist wichtig, denn ohne die ärztliche Expertise ist eine Therapie nicht zielführend“, so Kolling. „Ich bin mich sicher, dass wir mit rund 5 Millionen Einwohnern in Saarland und Rheinland Pfalz eine ideale Modellregion sind.
Wir haben ein gut aufgestelltes Netz an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Die Patienten profitieren vor allem von diesem Modellprojekt, das nach erfolgreicher Probe bundesweit in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung Einzug halten soll. Auch könne bei guten Ergebnissen der Blankoverordnung ein Direktzugang der nächste Schritt sein.
Die Osteopathie, eine manuelle alternative Behandlungstherapie, bedarf ebenfalls dringend einer bundesgesetzlichen Grundlage, fordert Kolling. Patienten wissen oftmals nicht, welche Ausbildung ihr Osteopath aufweist: ist es ein Mediziner mit Zusatzausbildung, ist es ein Absolvent einer privaten Osteopathenschule oder ist es ein Heilpraktiker oder Physiotherapeut mit Zusatzausbildung. Hier bedarf es einer Rechtsgrundlage, welche Qualifikation und welche Ausbildung ein Osteopath in Deutschland durchlaufen hat, so der Gesundheitsstaatssekretär.
Osteopathie wird von Patienten zunehmend nachgefragt. Im Gegensatz zum europäischen Ausland ist der Osteopath hierzulande jedoch kein eigenständiger, staatlich anerkannter Beruf; Ausübung und Ausbildung sind nicht festgeschrieben und die Ausübung der Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis stellt nach der neuesten Gerichtsentscheidung aus 2015 einen Straftatbestand dar. „Das kann nicht hingenommen werden. Wir müssen Rechtsklarheit schaffen und dürfen die Osteopathen nicht im strafbewährten Raum stehen lassen“, so Kolling.
Entsprechend der internationalen Vorgabe der World Health Organization ist der Beruf des “nicht-ärztlichen Osteopathen/der Osteopathin” ein Heilberuf mit Primärkontakt. Der Beruf des Osteopathen ist aber im Gegensatz hierzu in Deutschland nicht anerkannt und Osteopathie darf als Heilkunde in Deutschland nach der aktuellen Rechtslage nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden.
„Osteopathie ist auch kein Teil der Physiotherapie und auch ein eingeschränkter Heilpraktiker Physiotherapie kann daher keine Tätigkeitsgrundlage sein. Auch die Delegierbarkeit von Osteopathie ist höchst umstritten. Die diesbezügliche Unsicherheit muss dringend beseitigt werden“, fordert Kolling. „Patienten und Osteopathen brauchen hier Rechtssicherheit.“
Hintergrund:
Bei der Blanko-Verordnung entscheiden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten auf Basis einer ärztlichen Erstdiagnose über Art, Dauer und Frequenz der Behandlung. Dieser Ansatz trägt den spezifischen Fachkenntnissen der Therapeutinnen und Therapeuten verstärkt Rechnung. Sie beeinflussen den Therapieverlauf somit stärker, wodurch die Versorgung im Sinne einer Qualitätsverbesserung individueller gestaltet wird.
Auf den Unterschied zwischen Osteopathie und Physiotherapie geht das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 8. September 2015 (Az.: I-20 U 236/13) ein. Die Ausübung osteopathischer Behandlungsmethoden wird darin als erlaubnispflichtige Heilkundeausübung klassifiziert, die nur von Ärztinnen und Ärzten sowie Personen mit einer uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis erbracht werden darf. Wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen den einzelnen Behandlungsmethoden setzt die Anwendung osteopathischer Behandlungsmethoden durch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten demnach eine (uneingeschränkte) Heilpraktikererlaubnis auch bei deren vorausgehender ärztlicher Verordnung voraus. Unter dem Aspekt des Schutzbedürfnisses von Patienten und Berufsangehörigen besteht Handlungsbedarf. Zudem haben einige gesetzliche Krankenkassen davon Gebrauch gemacht, osteopathische Leistungen nach § 11 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) im Rahmen freiwilliger Leistungen zu erbringen, ohne dass gesetzlich in eindeutiger Weise klargestellt wäre, welche Leistungsinhalte die osteopathische Behandlung umfasst.
Die unter Saarländischer Aufsicht stehende IKK Südwest hat u.a. in Reaktion auf das o.a. Urteil ihre Satzung geändert, wodurch ein Anspruch auf osteopathische Leistungen ab 1. Januar 2016 u.a. eine qualitätsgesicherte Behandlung durch einen berufsrechtlich befugten Leistungserbringer mit ärztlicher Approbation oder allgemeiner Heilpraktikererlaubnis voraussetzt.

 

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