Das Oberbergamt hat den Umfang der geplanten Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Auswirkungen eines möglichen Grubenwasseranstiegs bekannt gegeben. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Wir halten eine Umweltverträglichkeitsprüfung in der Form, wie sie das Oberbergamt plant, für absolut unzureichend. Die Landesregierung setzt mit diesem Verfahren lediglich ihre bisherige Salami-Taktik beim Thema Grubenwasserhaltung fort. Fakt ist: Durch das stufenweise Genehmigungsverfahren – in diesem Fall der Anstieg des Grubenwassers bis auf -320 Meter NN – wird eine abschließende Bewertung der von der Gesamtflutung ausgehenden Umweltgefahren unmöglich.

Wir halten es daher für unerlässlich, dieses Genehmigungsverfahren aufzugeben. Stattdessen muss die Landesregierung das Gesamtkonzept der RAG auf alle Risiken für die Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt durch unabhängige wissenschaftliche Expertisen hin überprüfen lassen. Darin muss auch die von der Landesregierung bereits genehmigte Teilflutung des Bergwerks Saar mit einbezogen werden. Diese war laut eines Gutachtens des Bergrechtsexperten Dirk Teßmer rechtswidrig, da die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattgefunden haben.

Vor dem Hintergrund, dass von den Folgen eines Grubenwasseranstiegs bis zu 600.000 Saarländerinnen und Saarländer betroffen sein könnten, muss auch der Untersuchungsradius wesentlich ausgeweitet werden. Die vom Oberbergamt angegebene Fläche von 360 Quadratkilometern halten für deutlich zu niedrig bemessen.

Zudem macht eben die Tatsache, dass von den Auswirkungen der Grubenflutungen ein Großteil der Saarländerinnen und Saarländer betroffen sein könnte, die Raumbedeutsamkeit dieser Maßnahme deutlich. Daher muss die Landesregierung unserer Auffassung nach zwingend ein  Raumordnungsverfahren inklusive einer Raumverträglichkeitsprüfung durchführen lassen. Darin müssen unter anderem Aspekte wie die Verträglichkeit der möglichen Folgen mit dem Naturraum, der Wirtschaft und mit Siedlungsstrukturen berücksichtigt werden.”

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