Um die Qualität in der inklusiven Schule für alle Kinder zu verbessern, fordert das Bündnis Teams aus Lehrkräften, Sonderpägog/innen und sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe an allen Schulen. Gerade aus der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe gibt es erfolgreiche Ansätze. Warum sind diese Ansätze nicht flächendeckend verankert?

Das Bündnis erinnert daran, dass die Verwirklichung eines hochwertigen inklusiven Bildungssystems weder die Idee einer politischen Partei noch die Wunschvorstellung einzelner Interessenvertretungen ist. Inklusion ist das geltende Recht aller, auch der Menschen mit Behinderungen, auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe. 

Völkerrechtlich verbindlich beschlossen von der Generalversammlung der UN im „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)“ im Jahr 2006, international in Kraft getreten und in Deutschland 2009 Gesetz geworden. 

Im Saarland schließlich hat der Landtag im Jahr 2014 mit einem beachtlichen einstimmigen Beschluss die UN-Konvention ins Schulrecht übernommen und damit zu inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet, d.h. in den Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie den Gymnasien und beruflichen Schulen.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein