Symbolbild

Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann hofft, dass die am 1. Februar beginnende Übergangsphase bis zum endgültigen Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) dafür genutzt wird, praktikable Regularien für eine sichere Arzneimittelversorgung zu vereinbaren.

Sie sagt: „Wir wünschen uns einen geregelten finalen Brexit ab dem 1. Januar 2021!“ Die kommenden elf Monate sollten von den EU-Unterhändlern genutzt werden, ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Großbritannien abzuschließen. Bachmann setzt darauf, dass im Idealfall die Kernregeln des EU-Binnenmarktes, die den Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr betreffen, weiterhin gelten.

Bachmann argumentiert vor dem Hintergrund, dass nach Angaben des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland aktuell jährlich eine Milliarde Arzneimittelpackungen zwischen Großbritannien und den übrigen EU-Staaten gehandelt werden. Diese Zahl macht deutlich, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs zum 1. Februar aus der EU erhebliche Auswirkungen auf den Arzneimittelverkehr und -markt in Europa haben kann.  Betroffen vom Brexit sind neben dem reinen Handel auch die Bereiche Herstellung, Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln.

Auch saarländische pharmazeutische Unternehmen sind – wenn auch in geringem Ausmaß – vom Brexit betroffen, unter anderem durch dezentrale Zulassungen oder dadurch, dass sie derzeit Arzneimittel von Lohnherstellern aus Großbritannien beziehen.

„Mit Blick auf den Arzneimittelverkehr muss es Ziel sein, ein gegenseitiges Abkommen abzuschließen, das die Anerkennung von Zertifikaten für die Herstellung von Arzneimitteln sowie Regelungen zum Import und Export von Fertigarzneimitteln sowie von Wirk- und Hilfsstoffen regelt”, so Bachmann. Sie ergänzt: „Sollte kein Abkommen zustande kommen und Großbritannien am Jahresende 2020 ungeregelt aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheiden, hätte dies in erster Linie negative Auswirkungen auf die Versorgungssituation in Großbritannien!“

Das Europaparlament hat in seiner Plenarsitzung in Brüssel am 29. Januar das Austrittsabkommen Großbritanniens aus der Europäischen Union ratifiziert. Demnach ist das Vereinigte Königreich ab dem 1. Februar 2020 kein EU-Mitglied mehr. Während der elfmonatigen Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 wird Großbritannien jedoch im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleiben.

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