Die Europäische Kommission hat bereits eine Vielzahl von Rechtsakten auf den Weg gebracht, die Regelungen für den Fall eines ungeregelten Brexits enthalten. Betroffen sind folgende Bereiche: Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Straßengüterverkehr, Zoll, Klimapolitik und Rechte der Bürger. Diese Regelungen sollen rechtzeitig zum Austritt des Vereinigten Königreichs in Kraft gesetzt werden. Für den Fall eines ungeregelten Brexit gibt es eine Vielzahl untergesetzlicher Regelungen in Vorbereitung, die gegebenenfalls zum 29. März 2019 in Kraft gesetzt werden sollen.

Im Hinblick auf die innerstaatlich erforderlichen Maßnahmen wurde – neben dem hier gegenständlichen Gesetz – bereits im Rahmen des Umwandlungsgesetzes eine vereinfachte Umstrukturierung der britischen Limited geregelt. Daneben befasst sich der Bundesrat am 15. Februar mit dem Brexit-Übergangsgesetz (zweiter Durchgang) und dem Gesetz mit Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit (jeweils erster Durchgang).

Weitergehende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Bundesministerien zu finden. Für das Bundesfinanzministerium lautet die Adresse: www.bundesfinanzministerium.de/brexit.

 

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