Die aus sozialdemokratischen Kreisen aufgeworfene Kritik einer „intransparenten Praxis“ der Vergabe von Bedarfszuweisungen für Kommunen weist Innenminister Klaus Bouillon entschieden zurück und lässt alle vorliegenden Bewilligungen im Internet veröffentlichen.
Entsprechende Vorhaltungen kamen von der Saarbrücker SPD-Chefin Isolde Ries und vom Saarlouiser Landrat Patrik Lauer. In seiner Funktion als Vorsitzender der Vereinigung der SPD-Kommunalpolitiker des Saarlandes (SGK) bezeichnete Lauer die Bedarfszuweisungen in einer Presseveröffentlichung als „eine Art Spielgeld des Innenministers, das dieser intransparent und damit teils beliebig verteilen kann“.
Bouillon hält dem entgegen, dass sich das von der SPD übernommene Instrument der Bedarfszuweisungen aus dem kommunalen Ausgleichsstock im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über viele Jahre bestens bewährt hat. Das vorrangige Ziel sieht der Innenminister in der Sicherstellung der Verteilungsgerechtigkeit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen finanziellen Situationen der Kommunen. Dabei ist es wichtig, insbesondere finanzschwache Kommunen bei der Verwirklichung substantiell wichtiger Maßnahmen zu unterstützen. Aufgrund der immer problematischer werdenden Haushaltslage vieler Kommunen sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
Darüber hinaus nimmt der Innenminister für sich in Anspruch, hinsichtlich der Höhe der Bedarfszuweisungen und deren gerechter Verteilung in seiner Amtszeit neue Maßstäbe gesetzt zu haben. „Mein Ministerium entscheidet rein nach den eingereichten Anträgen und Bedürfnissen der Kommunen ohne Ansehen der Parteizugehörigkeit von Bürgermeistern und Landräten“, konstatiert Bouillon. „Das war nicht immer so: Ich erinnere mich noch gut an Zeiten einer SPD-Landesregierung, in denen ich als Bürgermeister in Sachen Zuweisungen für meine Stadt meist verschlossene Türen vorfand.“
Die nach Kommunen aufgeschlüsselte Verteilung der Bedarfszuweisungen belegt, dass das Innenministerium ohne Ansehen zuteilt. So ist die Gesamtbilanz der 2015 und 2016 landesweit gewährten Bedarfszuweisungen weitgehend ausgewogen mit leichtem Vorteil für SPD-Kommunen: Von den rund 52 Millionen Euro sind 46 Prozent an SPD- und 44 Prozent an CDU-geführte Gemeinden und Gemeindeverbände geflossen.
Besonders stark profitierte die SPD im Landkreis Saarlouis, dessen Landrat Patrik Lauer an der Spitze der Kritiker steht: Nach dem Regionalverband Saarbrücken erhielt der Landkreis Saarlouis insgesamt die meisten Mittel aus dem Ausgleichsstock, von denen rund 70 Prozent an SPD-dominierte Kommunen gingen, während CDU-Gemeinden 23 Prozent bekamen.
Der Innenminister gehe davon aus, dass Patrik Lauer inzwischen selbst bedauere, das Instrument der kommunalen Bedarfszuweisungen zur Diskussion gestellt zu haben. Spätestens nach der nunmehr erfolgten Publikation der bewilligten Bedarfszuweisungen im Internet sei für jedermann erkennbar, dass der Landkreis Saarlouis herausragend gut gestellt ist und etwa drei Mal so viel Mittel wie der Landkreis Merzig beantragt und erhalten hat. „Mir ist völlig schleierhaft, warum Verantwortungsträger der SPD, die in ihren Zuständigkeitsbereichen nachweislich überproportional profitieren, jetzt das seriöse System der Bedarfszuweisungen zu ihrem eigenen Nachteil verunglimpfen und reformieren wollen. Man sägt doch nicht den Ast ab, auf dem man sitzt“, so Bouillon.
Für besonders unverständlich hält der Innenminister die Kritik aus Richtung der Landeshauptstadt. Sie profitiert in hervorgehobener Weise von Bedarfszuweisungen und sonstigen Förderungen des Landes. Allein für ein neues Stadion im Ludwigspark erhält die Landeshauptstadt 14,5 Millionen Euro vom Land, davon 9 Millionen Euro als Bedarfszuweisung. Auch andere SPD-geführte Kommunen erhalten entsprechend ihres Bedarfs sehr hohe Zuwendungen. Für die Sanierung der Sporthalle in Erbach erhält die Stadt Homburg eine Förderung zu 50 Prozent (4 Millionen Euro Bedarfszuweisung) und die Stadt Bexbach für die Höcherberghalle eine Förderung zu 70 Prozent (4,25 Millionen Bedarfszuweisung), während die neue Sporthalle in St. Wendel nur zu 30 Prozent gefördert wird. Vielfältige Unterstützung erhielten die saarländischen Kommunen auch durch neue Förderansätze des Innenministers wie das 20 Millionen Euro-Programm zur Unterstützung der Gemeinden bei der Unterbringung der Flüchtlinge, ohne das die Herausforderung der Integration von den Kommunen nicht zu bewältigen gewesen wäre. Laut Bouillon alles klare Indizien für das Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit.
Auch den Vorwurf aus Richtung der Landeshauptstadt, die Bedarfszuweisungen wären in erster Linie für Schulen, Kitas und andere Bereiche der Daseinsvorsorge angebracht, weist Bouillon mit dem Hinweis zurück, dass solche Einrichtungen in zahlreichen Fällen flächendeckend berücksichtigt wurden. Außerdem stehen hierfür umfassende Fördermittel des Bundes in Höhe von 75 Millionen Euro im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes bereit, die seitens der Kommunen nur umgesetzt werden müssen. Diesen Fördertopf will der Bund zusätzlich aufstocken, so dass weitere rund 70 Millionen Euro für die saarländische Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis:
Eine Liste mit den in den Jahren 2015/2016 bewilligten Bedarfszuweisungen für die Kommunen finden Sie unter http://www.saarland.de/4286.htm