HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen BKA-Gesetz und deren Ermittlungsbefugnisse zur Terrorismusbekämpfung erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Petra Berg:
„Sicherheit der Bevölkerung hat für uns höchste Priorität. Überwachungsmaßnahmen sind nötig, um terroristische Gefahren zu verhindern, Sicherheit zu gewährleisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Jede Überwachung ist aber auch ein Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Ein Gesetz, das die Menschen schützen soll, darf selbige nicht unverhältnismäßig in anderen Grundrechten einschränken. Eine solche Einschränkung der Grundrechte ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, denn Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger werden durch die Grundrechte geschützt. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz von Intim- und Privatsphäre sind Werte von Verfassungsrang, die der Gesetzgeber zu achten hat.“
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