HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss zur Änderung des Polizeigesetzes fordert die Linksfraktion im Saarländischen Landtag die Landesregierung auf, noch einmal nachzubessern.
„Die Anhörung hat deutlich gemacht: Bei der geplanten Erlaubnis von Bild- und Tonaufnahmen zum Schutz von Polizeibeamten gibt es sehr viele Unklarheiten, Regelungslücken und Schwachstellen.” So hat die Landesbeauftragte für Datenschutz, Monika Grethel, ebenso wie der Bremer Rechtswissenschaftler Dr. Dennis-Kenji Kipker übereinstimmend deutlich gemacht, dass im Gesetzesentwurf nicht genau definiert wird, was eine „kurzzeitige“ Speicherung der Daten im Klartext bedeutet und was mit einer „unverzüglichen“ Löschung der Daten konkret gemeint ist.
„Unklar bleibt auch, ab welcher möglichen Gefahr für die Polizistinnen und Polizisten die Technik zum Einsatz kommen soll”, so Huonker. „Schon dann, wenn es um den Schutz vor beleidigenden Äußerungen geht, wenn es um den Schutz vor Beschädigungen von Eigentum geht oder erst dann, wenn Leib und Leben eines Polizisten in Gefahr ist?  In Hamburg und Hessen ist klar geregelt: Nur bei konkreter Gefahr körperlicher Gewalt. Im Saarland besteht mit dem vorliegenden Entwurf dagegen die ‘Gefahr potentieller Dauerüberwachung’, wie es Dr. Dennis-Kenji Kipker nennt. Die Datenschutzbeauftragte Monika Grethel hat auch die Frage aufgeworfen, inwieweit zusätzlich zu Bildaufzeichnungen auch Tonaufnahmen dem Schutz der Beamten dienen sollten, denn ‘es ist nicht erkennbar, dass potentielle Angreifer durch zusätzliche Tonaufnahmen eher vor Übergriffen… abgehalten werden, als durch das Anfertigen bloßer Bildaufnahmen’.
Ganz unabhängig davon, ob man für den Einsatz von Bodycams und Co ist: Der vorgesehene rechtliche Rahmen dafür hat noch viele Mängel. Wir LINKE halten den Schutz der Polizistinnen und Polizisten vor Gewalt für richtig und wichtig. Wobei dieses gute Ziel konterkariert wird durch den gleichzeitigen Abbau von Polizeistellen. Nach der heutigen Anhörung ist aber klar: Die Landesregierung muss hier noch einmal nachsitzen und die Lücken im Gesetzesentwurf schließen.”

 

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