Die Saarschleife - Bild: Wolfgang Staudt ( CC BY 2.0 - Keine Änderungen - https://www.flickr.com/people/wolfgangstaudt )

Im Jahr 2019 waren im Landesamt für Verbraucherschutz  insgesamt 10.630 saarländische  Betriebe erfasst, die amtlich zu kontrollieren waren, da sie an der Erzeugung, Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln beteiligt sind. Hierzu zählen auch Veranstaltungen wie Stadt-, Dorf- und Straßenfeste. 

Ein wesentlicher Bestandteil der Überwachungstätigkeit ist die Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften durch Inspektionen der Betriebe vor Ort. Bei den Betriebskontrollen werden schwerpunktmäßig die hygienischen Bedingungen in Bezug auf Produkt-, Betriebs- und Personalhygiene überprüft und entsprechende Proben entnommen. Im Berichtsjahr hat das Kontrollpersonal des LAV insgesamt  7.454 planmäßige Routinekontrollen (8492 inkl. der Fest- und Marktstand-Einzelkontrollen) durchgeführt.

Insgesamt waren im Saarland somit unter Einbeziehung der planmäßigen Routinekontrollen und der außerplanmäßigen Betriebskontrollen (Nachkontrollen, Verdachtskontrollen, Verbraucherbeschwerden und  Kontrollen auf Anforderung des Betriebs) bislang 9.864 Kontrollbesuche (2018: 10.607) durchgeführt worden.

Bei den Betriebskontrollen werden neben hygienischen Bedingungen auch sonstige lebensmittelrechtliche Vorschriften überprüft. Auch die Wirksamkeit betrieblicher Eigenkontrollen wird auf den Prüfstand gestellt. Ein Kontrollschwerpunkt ist insbesondere die Beschaffenheit und Ausstattung der Betriebsräume, Maschinen, Anlagen und Arbeitsgeräte. Es werden also Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene kontrolliert.

Die Verstöße teilten sich auf in:

–      Hygiene allgemein: bauliche und/oder technische Ausstattung der Räume und Geräte, Hygiene des Personals
–    Betriebliche Eigenkontrolle und/oder Schulung der Mitarbeiter
–      Zusammensetzung des Lebensmittels: Qualität der Rohstoffe oder Qualität der hergestellten Lebensmittel, Rückstände
–      Kennzeichnung: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Warenpräsentation, Aufmachung
–      Andere Mängel: Nichteinhaltung weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (z.B. Rückverfolgbarkeit, Mitwirkungspflichten, Meldepflichten…)

Bislang wurden 2019 in  898  (2018: 977) Betrieben Verstöße festgestellt, die zu 1135 formellen behördlichen Maßnahmen geführt haben. Darunter fielen:

Maßnahmen Gefahrenabwehrrecht: 196

Aufgegliedert u.a. in:

Betriebsschließungen (auch Teilschließungen)
Betroffen waren vorwiegend Speisegaststätten: 16 (2018: 14)
Vernichtung von Lebensmitteln: 5427 kg
Ordnungsverfügungen und Belehrungen: 180

Maßnahmen des Owi / Strafrechts: 991

Aufgegliedert u.a. in:

Bearbeitete Strafverfahren: 33

OwiG-Anzeigen: 234 (78 x Betriebshygiene)

Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld: 555
Beanstandungen mit Abgabe an andere Behörden: 157
Betriebe, die zur Veröffentlichung vorgesehen waren: 20

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