Um die Maßnahmen im Hochwasser- und Starkregenmanagement noch besser lenken zu können, hat das Umweltministerium eine Förderrichtlinie erarbeitet, die Mitte des Jahres verabschiedet werden soll. Der Fokus der Förderung liegt auf konzeptionellen Maßnahmen wie die Erstellung der kommunalen Hochwasser-/Starkregenvorsorgekonzepte sowie baulichen Maßnahmen, etwa der Schaffung von Rückhalteräumen.

Außerdem soll die gesetzlich geforderte hochwassersichere Nachrüstung von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten durch Private gefördert werden. Ziel ist die Nachrüstung von 500 Öltanks pro Jahr, die Bagatellgrenze beträgt 1000 Euro.

Minister Jost möchte für betroffene Bürger zudem eine bessere Versicherbarkeit im Rahmen einer Elementarschadenversicherung erreichen. Zu diesem Zweck   erarbeitet das Ministerium zurzeit ein Konzept in Anlehnung an den „Hochwasserpass“, der das individuelle Überschwemmungsrisiko dokumentiert. Ziel ist es, bei „Problemfällen“ (keine Versicherbarkeit oder unverhältnismäßig hohe Prämien) abweichend von pauschalen Risikoeinstufungen eine individuelle Risikobeurteilung zu ermöglichen und im Einzelfall prämienwirksame Maßnahmen zur Minderung des Risikos vorzuschlagen. Entsprechende Einzelgutachten will das Ministerium fördern, um damit Bürgern, die bisher von Versicherern abgelehnt wurden oder sehr hohe Prämien zahlen mussten, bessere Möglichkeiten der Absicherung zu eröffnen.

 

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