Daneben sieht die saarländische Bundesrats-Initiative die Anhebung der Umsatzgrenze für die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten vor. Normalerweise ist ein Umsatz bei Erbringung der Leistung zu versteuern. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Umsatzsteuer häufig schon bezahlen müssen, bevor sie von ihren Kunden das Geld für die erbrachte Leistung erhalten haben.

„Gerade Existenzgründern und kleinen Unternehmen wird durch diese Vorfinanzierung wichtige Liquidität genommen. Wir nutzen hier bestehende Spielräume für Vereinfachungen und aktualisieren Standards, die seit Jahren überholt sind“, sagte Strobel mit Blick auf sein Vorhaben.

Statt bis zu einem Jahresumsatz von 500.000€ sollen künftig Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 600.000€ beim zuständigen Finanzamt beantragen dürfen, die Umsatzsteuer erst bei tatsächlichem Erhalt des Leistungsentgelts abführen zu müssen.

Abschließend stellte er fest: „Mit diesen Anpassungen beim Umsatzsteuergesetz ermöglichen wir Existenzgründern einen möglichst unbürokratischen Einstieg in die Selbstständigkeit.“

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