Symbolbild

Schon jetzt nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, ihre Daten der elektronischen Buchführung in Clouds zu speichern. Dieser Lösung müssen bislang die Finanzämter zustimmen. „Das Procedere ist für beide Seiten mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Deshalb fordere ich, dass zumindest Cloudlösungen innerhalb der EU ohne die Zustimmung des jeweiligen Finanzamtes möglich sind“, erklärte Finanzminister Peter Strobel sein Vorhaben.

Mit einer entsprechenden Initiative, die im Rahmen der Finanzministerkonferenz diskutiert wurde, soll diese Methode für alle Unternehmen im Jahressteuergesetz eingebracht werden. Die derzeitigen Genehmigungsabläufe seien, so Strobel, unzeitgemäß. Den damit verbundenen Bürokratieaufwand müsse man abbauen und sowohl den Unternehmen als auch den Finanzbehörden ersparen.

Bereits im April forderte Finanzminister Peter Strobel die Anhebung der Umsatzsteuer-Freigrenze von 17.500€ auf 21.400€ Jahresumsatz sowie die Anhebung der Ist-Besteuerung von 500.000€ auf 600.000€ Jahresumsatz. Nun folgt im Rahmen der Finanzministerkonferenz die Beratung einer Bundesratsinitiative zum Jahressteuergesetz.

Derzeit verzichtet der Staat bei Unternehmen, deren Jahresumsatz 17.500€ nicht übersteigt, auf eine Belastung mit Umsatzsteuer und auch Steuererklärungspflichten fallen weitgehend weg. Diese Betragsgrenze wurde letztmalig 2003 angehoben. Im Hinblick auf die Preissteigerung ist eine Anpassung auf 21.400€ daher geboten, um eine effektive Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten.

„Mit dieser Maßnahme reduzieren wir für Existenzgründer den Bürokratieaufwand und entlasten auch die Finanzbehörden spürbar. Der Gesetzesantrag fügt sich in das europäische Mehrwertsteuerrecht ein und berücksichtigt die auf EU-Ebene diskutierten Ansätze zur Förderung von Kleinunternehmern“, erklärte Finanzminister Peter Strobel.

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