Symbolbild

Anlässlich der Beratungen rund um die Umsetzung des Saarländischen Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz sowie dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz hat sich die SPD-Fraktion im Saarländischen Landtag im Rahmen einer internen Anhörung intensiv mit den Anregungen der Behinderten- und Selbsthilfeverbände befasst.

Dabei bleibt das Ziel, dass das im Grundgesetz und in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung nicht nur auf dem Papier existiert. Der behindertenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sebastian Thul, sieht hier gerade im Bereich Wohnen großen Nachholbedarf: „Rollstuhlgerechter, bezahlbarer Wohnraum ist im Saarland absolute Mangelware. Das geht soweit, dass Menschen mit Behinderung nichts anderes übrig bleibt, als in eine andere Stadt zu ziehen. Damit sind sie extrem benachteiligt.“

Dabei müsse auch die Investitionsförderung des Landes kritisch beleuchtet werden: Häufig würden öffentliche Subventionen getätigt obwohl die Einhaltung der Barrierefreiheit durch den Bauherren nicht rechtskonform eingehalten würde. Dazu sagt Thul: „Wir haben kein Rechtssetzungs- sondern ein Rechtsdurchsetzungsproblem. Hier ist das Saarland gefordert auch im Rahmen der Landesbauordnung entsprechende Kontrollsysteme für die Vergabe öffentlicher Investitionen zu verankern.“

Thul fordert darüber hinaus, dass die Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus auch verstärkt das Thema bezahlbaren sozialen Wohnungsbau berücksichtigt. Dafür werde sich die SPD-Fraktion im Rahmen der Verhandlungen einsetzen.

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