Fechinger Talbrücke

In der Zeit vom 25.-30.03.2019 wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) einzelne Bauteile der Fechinger Talbrücke im Zuge der A 6 zwischen den Anschlussstellen (AS) St. Ingbert-West (5) und Saarbrücken-Fechingen (4) prüfen.

Inspiziert werden sowohl in Fahrtrichtung Saarbrücken, als auch in Fahrtrichtung Mannheim die Unterseiten der Brückenkragarme inklusive der Kragarmträger. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Sonderprüfung zur Dokumentation etwaiger Gewährleistungsansprüche aus einer früheren Instandsetzungsmaßnahme.

Zur Durchführung der Prüfung wird ein selbstfahrendes Brückenbesichtigungsgerät eingesetzt, das sich auf der Brücke hinter den fest installierten Stahlleitwänden bewegen wird. Der Verkehr wird somit nicht beeinträchtigt. Mit Blick auf die Sicherheit des eingesetzten Prüfpersonals werden die Verkehrsteilnehmer dennoch gebeten, die Prüfstelle mit der gebotenen Vorsicht und im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu passieren.

Bauwerksprüfungen werden in Deutschland nach den Vorgaben der DIN 1076 – „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ durchgeführt. Dort sind in sechsjährigem Turnus Hauptprüfungen, in dreijährigem Turnus Zwischenprüfungen vorgesehen. Details hierzu finden Sie auf www.saarland.de.

Über die Prüfungen nach dem starren Prüfzyklus der DIN 1076 hinaus steht die Fechinger Talbrücke seit 2015 unter kontinuierlicher Beobachtung. Die Prüfung verschiedener Bauteile und Bauteilgruppen erfolgt seither im Rahmen von modularen Sonderprüfungen und im Kontext zu den jeweils laufenden Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen. Diese Prüfungen werden auch im laufenden Jahr fortgesetzt. Die dabei gewonnen Erkenntnisse werden als Sonderprüfberichte erfasst und bilden den jeweils aktuellen Status des Bauwerks ab.

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