Das Saarland hat bei seinen PPP-Partnern Falko und ARGE/OBG eine schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite Erstellung des htw-Hochhauses sowie in der Folge des Betriebes beauftragt. Dieses Hochhaus sollte im Oktober 2013 bezogen werden. Da es den Vertragspartnern des Landes nicht gelungen war, eine Baugenehmigung für die vom Land geforderte Nutzung zu erwirken, hatte das Land eine Übernahme des Gebäudes abgelehnt.

Im Jahr 2015 gelang es den privaten Vertragspartnern bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) der Landeshauptstadt Saarbrücken durch eine überarbeitete Planung eine Baugenehmigung für die ursprünglich geschuldete Nutzung zu erwirken. Die Leitlinie des Landes bei allen nachgelagerten Verhandlungen mit den privaten Partnern war es stets, das Hochhaus so schnell wie möglich fertigzubauen und der htw für eine Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ebenso war es das Ziel, die finanziellen und rechtlichen Interessen des Saarlandes zu wahren.

Vor diesem Hintergrund wurde im September 2016 eine Rahmenvereinbarung mit den privaten Projektpartnern abgeschlossen, wonach sich die bauausführende ARGE vertraglich verpflichtete, das htw-Hochhaus bis spätestens August 2017 fertigzustellen. Die Übergabe erfolgte letztendlich im Dezember 2017. Der Studienbetrieb wurde zum Sommersemester 2018 aufgenommen.

Gegenstand der Vereinbarung war auch, dass die streitigen Rechtsfragen zum Bausoll erst im Nachgang zur Ertüchtigung vor den ordentlichen Gerichten geklärt werden. Dies ist nun vor dem Landgericht Saarbrücken unter Bestätigung der Rechtsauffassung des Saarlandes erfolgt.

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