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Gestern fiel vor der 15. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken das Urteil im htw-Prozess. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat den Prozess um die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw) für das Land gewonnen. Das Landgericht gab dem Saarland uneingeschränkt Recht. Damit trägt die klagende Arbeitsgemeinschaft htw-Hochhaus (ARGE) der Baufirmen aufgrund ihrer mangelhaften Ausführung die Kosten für die bautechnische Nachbesserung in Höhe von rund 10 Millionen Euro selbst. Die Kosten des Rechtstreits wurden ebenfalls der Klägerin auferlegt.

 Bauminister Klaus Bouillon: „Das Land hat sich damit vor Gericht durchgesetzt! Damit haben wir dem Land Millionenkosten erspart. Mein Dank gilt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unserer Kanzlei Leinemann&Partner, die diesen wichtigen und schwierigen Prozess über Monate durchgefochten hat. Es freut mich sehr, dass unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt wurde – ein Erfolg für das Saarland auf ganzer Linie.“

Es handelt sich bei dem Projekt um ein PPP-Projekt („Public-Private-Partnership“), bei dem einem privaten Partner Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Gebäudes übertragen wurde. Das Gebäude sollte von der htw für Forschung und Lehre genutzt werden. Nachdem die ARGE vor dem Landgericht Saarbrücken im Juli 2017 Klage eingereicht hatte, wurde die Klageschrift vom Land erwidert. Das Land vertrat die Auffassung, dass die ARGE die Nachbesserungen beim Brandschutz des htw-Hochhauses im Rahmen von Erfüllungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen unentgeltlich schuldete.

Die bisherige bauliche Ausführung der ARGE, d. h. ohne die nunmehr im Streit stehende Brandschutzertüchtigung, war für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet, weil sie weder die vertraglichen Anforderungen an das htw-Hochhaus als Lehr- und Institutsgebäude, noch die Anforderungen an das öffentliche Recht erfüllt hat. Das htw-Hochhaus konnte so wie durch die privaten Partner errichtet nicht als Versammlungsstätte und damit schlichtweg nicht als Hochschulgebäude genutzt werden.

Das Landgericht hat diese Argumentation der Landesregierung nunmehr vollumfänglich bestätigt, in dem es die Klage der ARGE insgesamt abgewiesen hat. Auch die Kosten des Rechtsstreits hat die ARGE zu tragen.

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