HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Ein einheitliches Pflichtfahrgebiet im saarländischen Taxiverkehr soll künftig Entlastung bei Personal- und Sachkosten der unteren Verkehrsbehörden bringen. Bisher mussten sich die Landkreise, der Regionalverband, die Mittelstädte St. Ingbert und Völklingen sowie die Landeshauptstadt Saarbrücken umständlich auf einheitliche Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im saarländischen Taxiverkehr einigen.

Das hatte Zeit und Personalressourcen gebunden. Diese Aufgabe entfällt künftig. Das Land übernimmt sie. „Insgesamt haben sich darum acht verschiedene Verwaltungen gekümmert. Künftig reicht eine Behörde“, betont Verkehrsministerin Anke Rehlinger. Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen sollen dann künftig im Verkehrsministerium einheitlich geregelt werden. Das werde der kommunalen Seite Arbeit abnehmen und die Verwaltungsabläufe entschlacken, so die Ministerin.

Die Neuregelung geht auf das novellierte Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) zurück. Es ist seit 1. Januar in Kraft und sieht im Taxigewerbe die Errichtung eines gemeinsamen Pflichtfahrgebiets vor. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Anfang Juli tritt die neue Taxiverordnung dann in Kraft. Weiterhin zuständig bleiben die unteren Verkehrsbehörden auch nach der Änderung für die Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie für Einzelheiten des Dienstbetriebes wie beispielsweise die Aufstellung der Taxen.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein