Nachdem eine Mutter ihre zwölfjährige Tochter nicht mit in die Kur nehmen darf, da nach den Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung eine Mitnahme nur für Kinder in Frage kommt, die unter zwölf Jahre alt sind oder wegen einer Behinderung auf besondere Hilfe angewiesen sind, fordert DIE LINKE im Saarländischen Landtag eine Neuregelung. 

Die gesundheitspolitische Sprecherin Astrid Schramm erklärt: „Die jetzige Regelung ist nicht nachvollziehbar, denn ein zwölf- oder dreizehnjähriges Kind würde kaum jemand fünf Wochen allein zuhause zurücklassen wollen. Und eine Kur sollte auch nicht nur denen möglich sein, die genug Geld für private Betreuung und Haushaltshilfe haben. 

Deshalb muss auch der entsprechende Paragraph 74 des Sozialgesetzbuches neun geändert werden. Das hilft der Frau in diesem konkreten Fall leider nicht mehr, könnte aber künftig Eltern helfen.“

 

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