Symbolbild

Nachdem die Landesregierung im Sozial- und Gesundheitsausschuss auf Antrag der Linksfraktion über die Aufsicht über ambulante Pflegedienste berichtet hat, fordert DIE LINKE eine deutliche Verbesserung der Aufsicht. Die gesundheitspolitische Sprecherin Astrid Schramm erklärt: 

„Als im April 2017 der Landtag die Änderung des Landesheimgesetzes beschlossen hat, erklärte Ministerin Bachmann: ‚Die Novellierung des Gesetzes verbessert die Möglichkeit, auf Missstände reagieren zu können und dient somit dem besseren Schutz pflegebedürftiger Saarländerinnen und Saarländer‘. Nach der heutigen Ausschuss-Sitzung muss dies stark bezweifelt werden. Die Heimaufsicht entpuppt sich im Bereich der ambulanten Pflegedienste eher als zahnloser Tiger.“ 

So würden wichtige Kennziffern, die für die Wahrung einer zuverlässigen und qualitativ guten Pflege unerlässlich sind, gar nicht abgefragt. „Wenn die Heimaufsicht nicht wissen will, wie viele Beschäftigte sich um welche Anzahl von Patientinnen und Patienten kümmern und welche Qualifikationen diese Beschäftigten haben, dann ist ein Urteil über die Zuverlässigkeit des betroffenen Pflegedienstes schlichtweg nicht möglich,“ so Schramm. 

Auch was die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen angeht, sei bei der Gesetzesänderung ein falsches Bild erzeugt worden. „Es wurde damals gesagt, dass künftig alle in der Pflege arbeitenden Menschen in vorgegebenen Zeiträumen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Frau Ministerin Bachmann erklärte, dass somit ‚schwarze Schafe‘ künftig weniger Möglichkeiten haben würden, den guten Ruf der Pflege und der in der Pflege Arbeitenden nachhaltig zu belasten.

 Vorgelegt werden die Führungszeugnisse der Pflegerinnen und Pfleger jedoch nur dem Träger, die Heimaufsicht überprüft diese nicht.“ Das müsse sich ändern, so Schramm, wenn die Heimaufsicht tatsächlich eine Aufsicht für die ambulanten Pflegedienste werden soll, die ihren Namen auch verdiene. 

„Alles in allem muss man heute ernüchtert feststellen, dass sich an der Kontrolle der ambulanten Pflegedienste durch diese Gesetzesnovelle nichts Entscheidendes verbessert hat. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf, dass sind wir den Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und letztlich auch den Bediensteten in der ambulanten Pflege schuldig.“

 

 

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