Wir wollten auch den Schutz historischer Kulturlandschaften im Gesetz festschreiben, wie es der Förderverein ‚Historische Grubenanlage Itzenplitz‘ vorgeschlagen hat. Damit etwa die Bergbaufolgelandschaft, der Saarkohlenwald, oder Naturdenkmäler wie der Brennende Berg in Dudweiler wegen ihres gesellschaftlichen, kulturellen, historischen, wissenschaftlichen und ästhetischen Wertes geschützt werden. Aber auch das haben CDU und SPD abgelehnt.

Wir erkennen zwar leichte Fortschritte beim Gesetzesentwurf der Regierung an, etwa durch die Schaffung eines Vier-Augen-Prinzips. Der große Wurf und damit eine wirkliche Stärkung des Denkmalschutzes im Land bleiben aber aus. Und die Verengung des Denkmalschutzes – Schutz vorrangig aufgrund historischer Bedeutung, kulturelle und kulturlandschaftliche Aspekte bleiben weitgehend außen vor, und Schutz auch nur bei nicht näher definierter wirtschaftlicher Zumutbarkeit – halten wir für einen großen Fehler.“ DIE LINKE wird ihre Änderungsvorschläge auch bei der Landtagssitzung nächste Woche einbringen.

 

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