Um Beschäftigte im Strukturwandel besser vor Jobverlust zu schützen, fordert die Arbeitskammer zudem, Kurzarbeit zu erleichtern und mit Qualifizierung zu verknüpfen. „Wir brauchen auch ein Transformations-Kurzarbeitergeld zur Beschäftigungssicherung und Qualifizierung. Und wir fordern ein Qualifizierungs- und Weiterbildungsgeld, das Anstrengungen für Arbeitslose attraktiver macht. Das ist sinnvoller als das heute bestehende zum Teil existenzbedrohend wirkende Sanktionsregime“, fordert Jörg Caspar.

Das Saarland ist bei der Umsetzung der Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Spitzenreiter der Bundesländer. Alle Jobcenter im Saarland haben die Möglichkeiten des Teilhabechancengesetzes genutzt und dafür auch die Mittel des Passiv-Aktiv-Transfers ausgeschöpft. Da die Fördermittel je Jobcenter gedeckelt sind, fordert die Arbeitskammer eine stärkere Flexibilität bei der Vergabe der Fördermittel. So sollten nicht abgerufene Mittel einzelner Jobcenter auf andere übertragen werden können. Zumindest die Deckelung beim Passiv-Aktiv-Tausch muss aufgehoben und das Teilhabechancengesetz über 2024 hinaus unbefristet angewendet werden.

 

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