Allerdings muss der betroffene Personenkreis bis zum 10. Mai einen Antrag stellen, um an den Wahlen teilnehmen zu können. „Das geht uns nicht weit genug. Wir fordern, den entsprechenden Passus komplett aus dem Landtagswahl- und Kommunalwahlgesetz zu streichen. Das wäre ein weiterer Schritt in Richtung eines echten inklusiven Wahlrechts, damit nicht weitere Barrieren für Menschen mit Behinderung aufgebaut werden“, so Caspar abschließend.

Die Arbeitskammer hat zu „Zehn Jahre UN-Behindertenkonvention“ eine vierseitige AK-Analyse herausgebracht. Darin schauen wir, wie weit Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben im Saarland gediehen ist. Sie finden die Analyse im Anhang oder im Internet unter  www.arbeitskammer.de/sonderpublikationen.

Hintergrund: Das Ziel des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist es, auf die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland aufmerksam machen und sich dafür einsetzen, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Seit 24 Jahren kämpfen Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe um den 5. Mai öffentlichkeitswirksam darum, die Kluft zwischen dem im Grundgesetz verankerten Anspruch der Gleichberechtigung für alle Menschen und der Lebenswirklichkeit Stück für Stück zu überwinden (Quelle: Aktion Mensch).

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