Für qualifizierte Pflegefachkräfte wird der Mindestlohn im Westen ab dem 1. April 2021 bei 12,50 € liegen und im Osten bei 12,20 €. Zum 1. September 2021 soll dann im gesamten Bundesgebiet der gleiche Mindestlohn gelten. Eine weitere Anhebung ist dann zum 1. April 2022 auf 13,20 € vorgesehen. Für Pflegefachkräfte sieht der Beschluss vor, ab dem 1. Juli 2021 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 15 € einzuführen, dieser soll dann zum 1. April 2022 nochmal auf 15,40 € steigen.
Für Beschäftigte in der Pflege soll es zudem neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser beträgt bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen.