Tarifverträge regeln nicht nur die Entlohnung, sie dienen auch dazu, maßgeblich die Arbeitsbedingungen mitzugestalten. So werden in den meisten Tarifverträgen in der Pflegebranche neben einem besseren Urlaubsanspruch oft Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge definiert.

Auch die Frage der Finanzierung der Mindestlöhne darf nicht ausgesessen werden. „Die Bundesregierung muss sich umgehend damit befassen, wie mehr finanzielle Mittel für die Pflege bereitgestellt werden können. Es muss darüber diskutiert werden, ob die Pflegeversicherung zusätzlich zu den Beitragsmitteln, auch aus Steuermitteln finanziert werden sollte“, bekräftigt Caspar seine Forderung.

Die Arbeitskammer macht abschließend deutlich, dass die Anhebung des Lohnes nicht ausreichend ist, um mehr Fachkräfte in den Pflegeberufen zu halten bzw. sie dafür zu gewinnen. Es müssen auch die Arbeitsbedingungen angegangen werden. Dazu bedarf es unter anderem folgender Maßnahmen: Abbau psychischer und körperlicher Belastungen, planbare Dienstpläne, Einhalten der Pausen, Gewähren der gesetzlichen Ruhezeiten, Einhalten der Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Rufen aus dem Frei.

Die Beschlüsse der Pflege-Mindestlohnkommission sehen vor, ab dem 1. Juli 2020 die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte sowohl in West- wie in Ostdeutschland  schrittweise auf 12 € anzuheben und auch anzugleichen. Dies soll bis zum 1. September 2021 erfolgen. Ab 1. April 2022 erfolgt dann eine weitere Erhöhung auf 12,55 Euro. Zudem ist zum ersten Mal auch ein Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte beschlossen worden. Auch diese sollen jeweils schrittweise steigen.

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