Symbolbild

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt den Beschluss der Pflegekommission, spezifische Mindestlöhne in der Pflege einzuführen. Sie betont zugleich, dass zu Pflegende und deren Angehörige finanziell nicht stärker belastet werden dürfen.

„Der Beschluss der Pflegekommission, einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festzulegen, ist ein guter und wichtiger Schritt. Es geht um den Respekt vor diesen Berufsgruppen und den Menschen, die täglich mit viel Engagement dort arbeiten. Aber auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist eine bessere Bezahlung absolut notwendig“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. „Die Politik muss jetzt ein Konzept vorlegen, wie die entstehenden Mehrkosten zu finanzieren sind. Eine höhere Belastung der zu Pflegenden, der pflegenden Angehörigen und auch der Kommunen muss dabei ausgeschlossen werden.“

Die Arbeitskammer kritisiert, dass von den neuen Pflegemindestlöhnen nicht alle Beschäftigten in der Pflege profitieren. Dazu gehören beispielsweise die Pflegekräfte, die in privaten Haushalten angestellt sind. Für sie gelten die beschlossenen Mindestlöhne nicht, sondern nur der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 €. „Alle in der Pflege Beschäftigen verdienen mehr Respekt für ihre Arbeit und damit auch eine bessere Entlohnung. Politik und Pflegekommission müssen sich auch um eine bessere Bezahlung dieser Menschen kümmern. Sie auszuschließen, ist das falsche Signal“, so Caspar.

„Die Beschlüsse der Pflegekommission belegen dennoch, dass sowohl die Politik als auch die Gesellschaft erkannt haben, dass im Bereich Pflege dringender Handlungsbedarf besteht. Mit dem Pflegelöhne-Verbesserungsgesetz wurden die Weichen gestellt. Das sind erste wichtige Schritte und diese lassen uns vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken“, so der Vorstandsvorsitzende. Gleichzeitig betont Caspar aber auch, dass man sich im Engagement für die Pflege nicht zurücklehnen kann, sondern weiterhin viel zu tun bleibt.

„Die Beschlüsse der Pflegekommission liegen nun vor, aber die Verhandlungen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag laufen weiterhin. Die Tarifpartner sind hier in der Pflicht, ihre Verhandlungen zu einem positiven Abschluss zu bringen.  Denn auch wenn die Beschlüsse der Pflegekommission gut sind, werden nach Qualifikationen differenzierte Mindestlöhne nicht reichen, strukturelle Verbesserungen einzuführen und damit die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern.“

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein