Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gestern im Verfahren gegen Franz-Josef Schumann Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – Saarbrücken erhoben und beantragt, dieses Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu dem dort bereits anhängigen Verfahren gegen Klaus Meiser zu verbinden. 

Gegenstand der Anklageschrift ist der Vorwurf der Vorteilsgewährung und der Untreue im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des früheren Präsidiums des LSVS hinsichtlich der Ausrichtung des 70. Geburtstags des Innenministers Klaus Bouillon im November 2017 und der finanziellen Beteiligung des LSVS an den Kosten dieser Veranstaltung. Schumann, aktuell der amtierenden Präsident des Saar-Fußballverbandes, hatte an der maßgeblichen Beschlussfassung mitgewirkt. 

In gesonderten Verfahren gegen weitere an der Beschlussfassung beteiligte Präsidiumsmitglieder wurde heute insoweit beim Amtsgericht Saarbrücken der Erlass von Strafbefehlen auf Verhängung von Geldstrafen beantragt, und zwar 

im Verfahren gegen Lothar Altmeyer, Präsident des Saarländischen Leichtathletik-Bundes, 90 Tagessätze zu je 100 €, im Verfahren gegen Karin Nonnweiler (früher Präsidentin des Judoverbandes) 90 Tagessätze zu je 100 €,
im Verfahren gegen Andrea Pielen-Günther (Kneipp-Bund Saar) 90 Tagessätze zu je 40 € und im Verfahren gegen Udo Genetsch (Sportjugend) 90 Tagessätze zu je 80 €. 

Gegen die letztgenannten vier Präsidiumsmitglieder wurde das vereinfachte Verfahren des Strafbefehls gewählt, weil diese im Vorfeld angekündigt hatten, einen Strafbefehl zu akzeptieren. In diesen Verfahren wurde der Vorwurf aus verfahrensökonomischen Gründen auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Vorteilsgewährung beschränkt. Die unterschiedliche Höhe der Tagessätze ist durch die differierenden finanziellen Verhältnisse begründet. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. 

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