Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 28.05.2018 gegen einen 41 Jahre alten Deutschen aus Saarlouis-Fraulautern wegen versuchten Mordes in heimtückischer Begehungsweise in Tateinheit mit vollendeter schwerer Körperverletzung  Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten im Wesentlichen Folgendes  vor: Am 30.12.2017 hielt sich der (spätere) Geschädigte gegen 22.30 Uhr vor der Gaststätte „Stadtkrug“ in Saarlouis auf.

Der Angeschuldigte, der sich wegen einer vorangegangenen – zu dieser Zeit aber längst abgeschlossenen – verbalen Auseinandersetzung mit dem Zeugen zuvor zwei Messer mit einer Klingenlänge von 9 bzw. 15 cm zuhause beschafft haben soll, soll sich mit einer Sturmhaube maskiert vor der Gaststätte hinter Mülltonen verborgen gehalten haben.

Aus dem Versteck heraus soll er dem Geschädigten, der an der Örtlichkeit eine Zigarette rauchen wollte, zunächst einen Stich in den hinteren rechten Oberschenkel versetzt haben. Danach soll der Angeschuldigte in Tötungsabsicht einen Stich gegen den Hals des Zeugen ausgeführt haben, den dieser mit seinem rechten Arm abwehrte.

Hiernach soll der Angeschuldigte einen weiteren Stich in Richtung des Halses des Zeugen ausgeführt haben, dem dieser nur teilweise ausweichen konnte.  Der Geschädigte erlitt, wie vom Angeschuldigten vorhergesehen und angestrebt, durch die Messerstiche eine Schnittverletzung am rechten Oberschenkel, eine Wunde an der rechten Hand in Höhe des Handgelenks mit Durchtrennung der Arterie und als Folge des zweiten Messerstichs gegen des Hals eine weitere Schnittwunde. 

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein