Anlass für die Ermittlungen war die vorläufige Festnahme des Kawa H. am 31.10.2016 um 01:25 Uhr, als er mit seinem auf ihn zugelassenen Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen SB-J…. bei der Einschleusung einer fünfköpfigen syrischen Familie mit Ziel München durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, Dienstort Weilheim, an der deutsch-österreichischen Grenze auf der B2,  Nähe Klais,  aus Österreich kommend festgestellt wurde. Das mit zwei männlichen Personen besetzte „Scoutfahrzeug“ mit dem amtlichen Kennzeichen SLS-N, zugelassen auf den Angeschuldigten Nicolae G.,   wurde durch die Beamten zwar erkannt, konnte sich jedoch der Kontrolle entziehen.

Die Auswertung des von Kawa H. mitgeführten iPhone 6s offenbarte schnell, dass er bereits kurz zuvor mehrere Schleusungsfahrten mit weiteren Mittätern durchführte. Folgeermittlungen wie Anfragen bei Autoverleihfirmen, Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen führten zur Ermittlung aller hier angeklagten Mittäter.

Der Hauptangeschuldigte Kawa H. räumt die ihm vorgeworfenen Taten zwar ein, will aber vorwiegend aus humanitären Gründen gehandelt haben. Diese Einlassung wird allerdings nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Hauptverhandlung als Schutzbehauptung widerlegt werden, hat doch der Mitangeschuldigte Kahraman H. bei seinen Vernehmungen die planvolle Ausführung der Schleusungen, insbesondere aber auch die Gewinnerzielung als das tragende Tatmotiv eingeräumt. Die weiteren Angeschuldigten machen bisher im Wesentlichen  von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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