Im Jahr 2015 erfolgten die Aufnahme und Transporte der Ausländer aus Ungarn und Österreich, im Jahr 2016 aus Italien über Österreich nach Deutschland. Bei insgesamt 23 Schleusungsfahrten sollen insgesamt mindestens 120 Flüchtlinge/Asylsuchende nach Deutschland befördert worden sein. Es handelte sich dabei überwiegend um syrische Staatsangehörige, vereinzelt auch um Marokkaner, Libanesen, Libyer und Staatenlose palästinensischer Abstammung. 

Für ihre Einreise nach Deutschland und in andere EU-Staaten benötigen diese Personen Reisepässe und Aufenthaltstitel, wobei diese jedenfalls in allen Fällen nicht über einen  Aufenthaltstitel verfügten. Die Angeschuldigten sollen  regelmäßig – bis auf einen Ausnahmefall – die Zahlung von Schleuserlohn bezogen auf jede zu schleusende Person verlangt haben, und zwar  in unterschiedlicher Höhe bei Erwachsenen und Kindern, wobei etwa von einer Größenordnung zwischen 1.000 € und 2.000 € pro Person auszugehen ist. 

Diejenigen der Angeschuldigten, die vor Ort agierten, sollen sich entsprechend dieser Absprache vor dem Transport in Richtung Deutschland das Geld haben zeigen lassen. Die Verantwortlichkeiten der Angeschuldigten sollen sich wie folgt hierarchisch gliedern: An der Spitze der Bande soll der Angeschuldigte Kawa H. agiert haben. Nach einem Fernsehbericht im Jahr 2015 über die Zustände in Budapest soll er den Entschluss gefasst haben, aus dieser Situation Kapital zu schlagen. 

Ferner soll er die Angeschuldigten Kahraman H., Ramona H., Gabriel B. und Nicolae G. für die Schleusungsfahrten als Fahrer, Unterstützer und Begleiter gewonnen haben. Der Angeschuldigte Kawa H.  soll über den Preis für die Schleusungen entschieden und  Vorgaben zur Vorgehensweise wie Fahrtzeiten, Fahrstrecken, die Nutzung von zwei Fahrzeugen mit speziell zugeteilten Aufgaben im Ablauf der Fahrten gemacht haben.

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