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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 24.04.2018 gegen sieben Angeschuldigte im Alter zwischen 22 und 41 Jahren  Anklage zum  Landgericht Saarbrücken – Jugendkammer  –  erhoben.  Den Angeschuldigten  verschiedenster Staatsangehörigkeiten – Deutsche, Iraker, Syrer und Rumänen – mit verschiedensten Wohnsitzen  – überwiegend Saarbrücken, aber auch Oberndorf bei Salzburg, Galati/Rumänien – wird im Wesentlichen Folgendes zum Tatvorwurf gemacht:

Die Angeschuldigten sollen sich seit August 2015 damit befasst haben,  mittels Pkws in wechselnder Besetzung und entsprechend einer dem gemeinsamen Tatplan entsprechenden Arbeitsteilung mit festen Aufgabengebieten durch regelmäßige Fahrten eine größere Anzahl von Flüchtlingen gegen Entgelt aus dem Ausland nach Deutschland zu schleusen. 

Den seinerzeit vorherrschenden Migrationsdruck insbesondere syrischer Staatsangehörige sollen  die Angeschuldigten ausgenutzt haben, um sich durch die von den zu Schleusenden für die Abwicklung und den Transport nach Deutschland zu zahlenden Geldbeträge eine fortlaufende, gewinnorientierte Einnahmequelle zur Finanzierung des Lebensunterhalts zu sichern. 

Zum Erreichen des gemeinsamen Ziels sollen die Angeschuldigten in wechselnder Beteiligung, in der Regel zu dritt, teils auch zu zweit im Zusammenwirken mit gesondert verfolgten Tatbeteiligten oder auch gemeinschaftlich zu zweit in der folgenden Art und Weise agiert haben:  In der Regel sollen für die Fahrten zwei PKW genutzt worden sein. In diesen Fällen soll zur Entdeckung und Umgehung von Grenzkontrollen ein vorausfahrendes sog. „Scoutfahrzeug“ die Grenzsituation sondiert haben. 

Die Feststellungen sollen dem jeweiligen Fahrer des mit den zu Schleusenden besetzten Tatfahrzeugs sodann mitgeteilt worden sein. Das Vorgehen sollte die ungehinderte Überquerung der Staatsgrenzen sichern und die Entdeckung der Taten verdecken, um deren Erfolg zu sichern. 

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