Zudem sei wichtig, dass der Bund noch einmal bekräftigt habe, dass die Interessen der Beschäftigten bei dem Umstrukturierungsprozess hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort gewahrt bleiben sollen. „Das ist ein Punkt, auf den das Saarland seit Beginn der Diskussion mit Nachdruck hingewiesen hat“, so die Ministerin.

Versetzungen gegen den Willen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde es somit beim LfS nicht geben. Wer in die IGA wechseln wolle, könne dies besitzstandwahrend tun. Wer nicht wolle, bleibe beim Land beschäftigt, erläuterte die Ministerin mit Blick auf Besorgnisse bei den Beschäftigten.

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