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Zum Vorstoß von Andrea Nahles zur Reform der Arbeitslosenversicherung sowie zum neuen Arbeitslosengeld Q erklärt die Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Anke Rehlinger:

Die Arbeitswelt steht vor einem umfassenden Wandel. Digitalisierung, demografischer Wandel sowie veränderte Produktionsprozesse stellen neue Herausforderungen an den Arbeitsmarkt. Es werde immer notwendiger, die Arbeitsqualifikation zu vermitteln, die zukünftig gebraucht werde, so die SPD-Spitzenkandidatin Anke Rehlinger. Dafür biete der Vorstoß von Andrea Nahles zur Reform der Arbeitslosenversicherung eine sehr gute Grundlage. Rehlinger: „Bisher stand die Arbeitslosigkeit im Zentrum. Jetzt rückt die Qualifizierung in den Vordergrund. Sie wird künftig Grundlage der Vermittlung in Arbeit.“ Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Weiterbildung könne den Systemwechsel von der Arbeitslosenversicherung hin zur Arbeitsversicherung bedeuten, so die SPD-Spitzenkandidatin.

Die Verdopplung der Vermögensfreibetrag in der Grundsicherung hält Anke Rehlinger für ein wichtiges Signal. Es sei ein überfälliges Zeichen des Respekts der Lebensleistung der arbeitenden Menschen.

Gestärkt werde das neue Selbstverständnis einer Arbeitsversicherung auch dadurch, dass Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahme für die Dauer der Teilnahme das neue „Arbeitslosengeld Q“ erhalten sollen. Die Höhe entspricht dabei dem Arbeitslosengeldes I und wird nicht auf die Dauer des ALG-Bezugs angerechnet. „Das unterstreicht die Wertigkeit der Qualifikationsmaßnahme“, so Rehlinger. Positiv bewertet sie zudem den Vorschlag zur Neuberechnung des Arbeitslosengeld I. Es soll künftig bereits nach zehn statt 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten drei statt zwei Jahren ausgezahlt werden.

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