Ziel des „Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs“ sei es daher, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, notwendige Zug-Angebote zu definieren und Bedienungsstandards verbindlich festzuschreiben. Der Bund wird verpflichtet, einen Fernverkehrsplan zu erarbeiten – unter Beteiligung der Länder. Eine Anbindung aller Oberzentren soll wiederum der Bahn zur Pflicht gemacht werden. 

Ein Gesetzentwurf dazu war bereits dem letzten Bundestag zugeleitet worden, er wurde vor der Wahl aber nicht mehr verabschiedet. Rehlinger: „Unser wieder aufgenommener Gesetzentwurf passt aber hervorragend zu den Aussagen des Koalitionsvertrags auf Bundesebene im Hinblick auf einen ‚Deutschlandtakt‘, durch den deutlich mehr Menschen von Direktverbindungen im Fernverkehr profitieren sollen.“

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