Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger sieht „gute Chancen, in der neuen Legislaturperiode für den Schienenfernverkehr klare Verhältnisse zu schaffen“. Ziel ist es, den Personenverkehr auf der Schiene attraktiver zu machen und damit auch zu steigern. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, das Saarland war Mitantragsteller.

Die Länder sehen auf Grund der eindeutigen Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern einen dringenden Handlungsbedarf. Seit der Bahnreform 1994 obliegt dem Bund die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr zuständig sind.

Auch Artikel 87e des Grundgesetzes verpflichte den Bund, beim Schienenfernverkehr dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung zu tragen. Diese Gemeinwohlorientierung fehle bisher beim Fernverkehr. „Es muss in der Fläche eine Grundversorgung mit Fernverkehrsangeboten sichergestellt werden, daher unser Gesetz“, so Ministerin Rehlinger. 

Das Miteinander von Fern- und Nahverkehr müsse kundenorientiert organisiert werden, „ohne dass ganze Regionen und Oberzentren abgehängt werden“. Es genüge nicht, einfach Schienen zur Verfügung stellen, die Verantwortung des Bundes reiche weiter. „Vor allem darf es nicht so sein, dass die Länder zusätzliche Leistungen mit Fernverkehrscharakter teuer einkaufen müssen, obwohl sie nach Grundgesetz dafür gar nicht zuständig sind. 

Weiter auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein