Symbolbild

Zum Jahreswechsel ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Damit sind ab diesem Monat die Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem  Jahreseinkommen von 100.000 Euro unterhaltspflichtig. 

„Ab diesem Jahr ist endlich Schluss mit der würdelosen Situation, in der pflegebedürftige Angehörige den eigentlich nötigen Gang ins Pflegeheim möglichst lange hinauszögern, um die eigenen Kinder nicht mit den Kosten zu belasten. Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz braucht kein Mensch mehr Angst zu haben vor den finanziellen Belastungen eines Pflegefalls in der Familie. Damit wird das Prinzip der solidarischen Finanzierung sozialer Leistungen ausgeweitet“, sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Magnus Jung.

Es offenbare sich aber auch, dass sich die Pflegeversicherung in ihrer Ausgestaltung als Teil-Kasko-Versicherung nicht bewährt hat.„Es braucht eine Umkehr im System. Die Eigenanteile an den Pflegekosten sind extrem ungleich verteilt – gerade im Saarland sind sie besonders hoch. Deshalb müssen die Pflegekosten für alle gedeckelt werden. Die SPD und Arbeitsminister Hubertus Heil haben dazu entsprechende Vorschläge für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemacht, die wir vollumfänglich unterstützen.“

„Egal ob durch die steigende Zahl der Pflegebedürftigen oder die überfällige Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen der Pflegerinnen und Pfleger – die Pflegekosten werden in Zukunft deutlich steigen. Um das zu finanzieren, braucht es die solidarische Bürgerversicherung. Das sehen inzwischen fast zwei Drittel der Menschen in unserem Land genauso wie die SPD“, so Jung abschließend.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein