Nimmt der Beschäftigte stattdessen Urlaub, erhält er zwar Urlaubsentgelt.  Doch damit fallen faktisch Urlaubstage weg, die in anderen Zeiten, in denen die Kinderbetreuung durch Ferienschließzeiten nicht gewährleistet ist, fehlen.  „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Deshalb brauchen wir dringend neue Regelungen. Hier ist vor allem das Bundesarbeitsministerium gefragt“, fordert Otto.

„Der Kampf gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise darf auch nicht – wie im Zuge der Banken- und Finanzkrise ab 2008 – zu einer Schwächung der Arbeitnehmerrechte führen“, so Otto abschließend. Hier heißt es, genau hinzugucken, wenn es jetzt um die Schwächung der Tarifbindung, den Abbau von Stellen, gerade auch im öffentlichen Dienst, Nullrunden, Lohnkürzungen, der Kürzung von Zulagen, der Aufweichung von Befristungsregelungen oder des Kündigungsschutzes, der Ausweitung von Leiharbeit sowie zur Schwächung der sozialen Sicherungssysteme oder sonstigen Mehrbelastungen für Arbeitnehmer*innen geht.

 

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