„Das Saarland bietet sich für das von der Ethikkommission geforderte Kompetenz- und Beratungszentrum bestens an. Wir haben im Saarland bereits bewiesen, dass wir im Bereich KI weitreichende Kompetenz besitzen. Zu erwähnen wäre da etwa das Deutsche Forschungszentrum für künstliche Intelligenz oder das Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA). Gleichzeitig verfügen wir mit der Arbeitskammer und den ihr nahestehenden Beratungsinstituten (BEST, INFO) über weitreichende Kompetenz bei der arbeitnehmerorientierten Beratung von Betriebs- und Personalräten im Umgang mit der Digitalisierung. Dies wird auch in Kooperationsprojekten mit dem ZeMA deutlich“, betont Otto.

Die Arbeitskammer begrüßt auch die Vorschläge  der Datenethikkommission zur Erweiterung des Beschäftigtendatenschutzes. Spezifische Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung  und das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen spezifisch geregelt werden. Der Empfehlung an die Bundesregierung, die Sozialpartner einzuladen und ausgehend von den bereits in Tarifverträgen bestehenden Beispielen guter Übung eine gesetzliche Konkretisierung des Beschäftigtendatenschutzes zu entwickeln, muss aus Sicht der Arbeitskammer Folge geleistet werden und zu belastbaren Ergebnissen für die Beschäftigten führen.

Angesichts der ständigen Fortentwicklung datenverarbeitender Systeme wird von der Kommission die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte  der Interessenvertretungen hin zu dauerhaft begleitenden Prozessen statt punktueller Zustimmung gefordert. „Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung der Arbeitswelt und würde eine menschenzentrierte Gestaltung und einen arbeitnehmerorientierten Einsatz technischer Systeme in Unternehmen voranbringen“, so Otto abschließend.

 

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