Symbolbild

Zum 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft, das eine Impfpflicht gegen Masern vorsieht. Im Vorfeld dieser Neuregelung unterstreicht Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Eine Maserninfektion ist keineswegs eine harmlose Krankheit, sie kann sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder.“ 

Zur Prävention stehen gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität herstellen. Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere für bestimmte Personengruppen sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen.

„Wir fordern und fördern den Schutz vor Masern in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Denn Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder“, sagt die Gesundheitsministerin mit Nachdruck.

Das Gesetz sieht vor, dass mit Beginn des kommenden Monats alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, sowie Kinder und Jugendliche bei Eintritt in den Kindergarten oder Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernschutzimpfungen vorweisen müssen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie beispielsweise Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, soweit diese nach 1970 geboren sind. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung einen Masernimpfschutz aufweisen.

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