„Verstöße gegen die Impressumpflicht werden durch die LMS genau so konsequent geahndet wie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch die zuständigen Polizeibehörden. Auch der digitale Verkehr hat Regeln, die inzwischen bekannt sind und an die sich jeder zu halten hat, der im Internet Verkehrsteilnehmer ist“, unterstrich Ukrow.

Ein fehlendes oder nicht vorschriftsmäßiges Impressum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die LMS kann bei einfach gelagerten Fällen ein Verwarngeld bis höchstens 55 € aussprechen. Der vom Gesetzgeber festgelegte Rahmen zur Ahndung von Verstößen reicht allerdings bis zu einer maximalen Geldbuße von 50.000 €. „Die LMS wird insbesondere mit Verwarngeldern auf eine konsequente Beachtung bestehender Pflichten im Internet hinwirken“, betonte Ukrow abschließend.

 

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