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Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) weist erneut auf die bestehenden gesetzlichen Impressumspflichten hin. Sie kündigt an, Verstöße gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ab dem 01.01.2019 konsequent nach Bekanntwerden zu sanktionieren.

„Anbieter von Telemedien, also von Webseiten, aber  – was häufig vergessen wird – auch von Social Media Profilen, Fan-Seiten oder Webkanälen müssen sich als Anbieter zu erkennen geben. Sie unterfallen in der Regel der sogenannten Anbieterkennzeichnung bzw. Impressumspflicht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, erklärte Dr. Jörg Ukrow, stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland. 

Dr. Ukrow führt weiter aus: „Sinn der Impressumspflicht ist es, eine Anbietertransparenz zu schaffen und damit auch das Vertrauen in die Kommunikation über das Internet zu stärken. Erst die Bekanntgabe der Informationen im Impressum macht die Durchsetzung von Ansprüchen Privater gegenüber dem Anbieter sowie eine staatliche Rechtsdurchsetzung möglich.“

Nachdem die Landesmedienanstalt Saarland durch ihr Schulungsangebot wie auch einen weiterhin auf der Webseite der LMS abrufbaren „Leitfaden zur Impressumspflicht in sozialen Medien und auf Webseiten“ nachhaltig auf die geltende Rechtslage aufmerksam gemacht hat, wird sie nunmehr auch konsequent auf der Einhaltung dieses Verbraucherschutzrechts bestehen. 

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