HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Die Verfassung des Saarlandes ist am 17. Dezember 1947 in Kraft getreten. Das 70-jährige Jubiläum nimmt das Justizministerium des Saarlandes zum Anlass, die Verfassung juristisch, historisch und europapolitisch im Rahmen eines Festaktes am 17. Dezember 2017 feierlich zu würdigen. Der Präsident des Landtages, die Ministerpräsidentin und der Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes werden dort sprechen, der Richter des Bundesverfassungsgerichts und Ministerpräsident a. D. Peter Müller die Festrede halten.

„Die Verfassung eines Landes legt die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft. Sie gibt die Werte wieder, der sich eine Gesellschaft verschrieben hat. Sie spiegelt die Vergangenheit eines Landes und ihre Geschichte gibt – entlang ihrer Änderungen, aber auch ihrer Konstanten – Einblicke in dessen politische Entwicklung. Die Verfassung des Saarlandes tut dies in einer ganz besonderen Weise. Daher feiern wir Saarländer in diesem Jahr den 70. Jahrestag ihres Inkrafttretens“, so Justizminister Stephan Toscani.

Der Minister betont: „Die Verfassung des Saarlandes, das mit seinem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland, also der kleinen Wiedervereinigung im Jahr 1957, das >>erste neue Bundesland<< geworden ist und damit zugleich seinen ersten Schritt auf dem Weg zu der im Jahre 1990 vollendeten Einheit Deutschlands zurückgelegt hat, ist ein Stück europäischer Verfassungsgeschichte. Das Saarland war das erste deutsche Bundesland, das den Europagedanken in seiner Verfassung als Staatszielbestimmung aufnahm.“

„Begleitend zum Festakt geben wir eine Jubiläumsausgabe heraus, die neben wichtigen Gesetzestexten u.a. eine historische Fotodokumentation enthalten wird. Außerdem werden dort die Entstehungsgeschichte und der französische Einfluss auf die saarländische Landesverfassung aufgezeigt.“

Um den identitätsstiftenden Charakter der Landesverfassung zu betonen, wird der 17. Dezember bereits ab diesem Jahr als Gedenktag jährlich saarlandweit beflaggt werden. Im Jahr 2018 sind Tage der offenen Tür im Landtag des Saarlandes, in der Staatskanzlei und im Verfassungsgerichtshof des Saarlandes geplant.

„Wir möchten im kommenden Jahr Schulen besuchen, um mit Schülerinnen und Schülern darüber zu diskutieren, was die Grundlagen unseres Zusammenlebens in der Bundesrepublik ausmacht und welche gesellschaftsbildende Rolle die Landesverfassung, das Grundgesetz und die europäischen Grundrechte dabei spielen. Dabei können den jungen Menschen zugleich staatliche Berufsbilder vorgestellt werden.“

Nähere Informationen finden Sie unter www.verfassung.saarland.

 

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