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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat im Verfahren gegen einen 32-jährigen Deutschen aus Völklingen am 28.06.2018 Anklage zum Landgericht Saarbrücken wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.

 Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte am Abend des 05.05.2018 in der Wohnung der Geschädigten in Kleinblittersdorf mehrfach mit einem großen Küchenmesser auf die Geschädigte eingestochen und dieser dadurch mehrere Stich- bzw. Schnittverletzungen zugefügt haben, um die Geschädigte zu töten. 

Dabei soll sich die Geschädigte massiv gewehrt haben. Schließlich soll es einem durch Schreie der Geschädigten hinzugekommenen Zeugen gelungen sein, dem Angeschuldigten das Messer zu entwinden und die Situation zu beruhigen. Hintergrund der Tat sollen Beziehungsprobleme des Angeschuldigten und der Geschädigten gewesen sein. Der Angeschuldigte soll die Tat aus Wut begangen haben, weil die Geschädigte sich von ihm getrennt und ihn ihrer Wohnung verwiesen haben soll. 

Der wurde noch am Tattag festgenommene Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Er hat die Tat eingeräumt, allerdings unterschiedliche Angaben dazu getätigt, ob er die Geschädigte habe töten wollen. Die Beweisführung soll über Zeugen und ein rechtsmedizinisches Gutachten zu den Verletzungen der Geschädigten erfolgen. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. 

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