„Auch 100 Jahre nach Arbeitsbeginn der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist es notwendig, sich weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen einzusetzen. Das zeigt die aktuelle Diskussion um die Pläne der Bundesregierung für einen „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.

Mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) möchte die Bundesregierung den Menschenrechtsschutz in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern. Im Aktionsplan wird neben der Schutzpflicht des Staates klar die Verantwortung von Unternehmen benannt. „Die klare Positionierung des Präsidenten der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) Ingo Kramer gegen die Pläne für ein mögliches Gesetz zur Einhaltung der Menschenrechte verdeutlicht, dass es auch 100 Jahre nach Arbeitsbeginn der ILO von enormer Bedeutung ist, für global geltende arbeitsrechtliche und soziale Mindeststandards einzustehen“, sagt Thomas Otto. „Es kann nicht sein, dass im Jahr 2019 noch über ein Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit als sozialer Mindeststandard debattiert werden muss“, so Otto weiter.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) begann ihre Tätigkeit vor genau 100 Jahren, am 11. April 2019 auf der Friedenkonferenz von Versailles. Bis heute wurden 189 Übereinkommen der ILO verabschiedet – zentral: die acht Kernarbeitsnormen (siehe unten). Diesen haben bisher 172 Länder zugestimmt. „Dennoch besteht Nachholbedarf. Beispielsweise zeigt ein Blick über den Atlantik, dass die USA sechs der acht Kernnormen noch immer nicht ratifiziert haben. Die niedrigste Anzahl an Ratifizierung weltweit weisen die Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und zur Tariffreiheit auf – gerade vor dem Hintergrund eher zunehmender antigewerkschaftlichen Anstrengungen ist dies besorgniserregend“, so Otto.

Zudem sei in Zeiten eines zunehmenden Rechtsrucks ein Blick in die Geschichte der ILO lohnend: 1933 lehnte die ILO einheitlich die „Deutsche Arbeitsfront“ als Vertretung der NS-Regierung ab woraufhin diese aus der ILO austrat. „Die ILO kann damit als die erste internationale Organisation mit eindeutig antifaschistischer Grundhaltung bezeichnet werden“, so Otto.

Verankert wurde die ILO übrigens mit folgender Aussage: Der Weltfrieden kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden. „Ein Satz, der aus Sicht der Arbeitskammer auch heute noch Gültigkeit besitzt. Die anstehende EU-Wahl am 26.05.2019 bietet die Chance zur Wahl von Parteien, die für soziale Gerechtigkeit, Demokratie sowie Frieden in Europa und der Welt einstehen“, so Otto abschließend.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

• Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes

• Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

• Zwangs- oder Pflichtarbeit

• Abschaffung der Zwangsarbeit

• Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige   Arbeit

• Anti-Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

• Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung

• Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

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