Symbolbild
Anzeige

Mehr als 7.000 Menschen im Saarland haben unterschrieben – und ihr Anliegen landet nun offiziell auf der politischen Tagesordnung. Der Eingabenausschuss des saarländischen Landtags befasste sich am vergangenen Freitag mit gleich zwei Petitionen, die eine Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens fordern. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde für den 20. November eine gemeinsame Anhörung angesetzt.

Geladen werden sollen dabei nicht nur die Petentinnen und Petenten selbst, sondern auch juristische Sachverständige sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft. Damit bekommt das Thema die parlamentarische Bühne, die ihm aus Sicht der Sozialdemokraten zusteht.

David Maaß, der in der SPD-Fraktion für die Bekämpfung des Rechtsextremismus zuständig ist, ordnet die hohe Beteiligung als deutliches Signal ein. „Wer eine solche Petition unterschreibt, sorgt sich um unsere Demokratie: darüber, dass die AfD rechtsextreme Positionen salonfähig macht, Menschen aufgrund ihrer Herkunft ausgrenzt und demokratische Grundwerte infrage stellt“, sagt er. Allein die Eingabe „Das Saarland für ein AfD-Verbot“ sammelte 7.240 Unterstützerinnen und Unterstützer.

Hinter diesen Zahlen steht laut Maaß eine konkrete Befürchtung: dass eine Partei die Freiheiten der Demokratie nutze, um eben jene Demokratie von innen auszuhöhlen. Solche Sorgen, so der Abgeordnete, verdienten Gehör und eine ernsthafte Auseinandersetzung im Parlament – nicht ein Abwiegeln.

Maaß verweist zugleich auf das, was im Land bereits unternommen wurde, um die demokratische Widerstandsfähigkeit zu festigen. So wurde der Verfassungsgerichtshof in der Landesverfassung gegen politische Blockaden abgesichert. Verankert wurden außerdem der Schutz jüdischen Lebens sowie der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus. Erstmals erhält zudem die Landeszentrale für politische Bildung eine gesetzliche Grundlage.

Beim Thema Parteiverbot bleibt der Sozialdemokrat betont nüchtern. Das Grundgesetz halte die Mittel bereit, um die Demokratie gegen ihre Gegner zu verteidigen, doch ein Verbot sei „das schärfste Schwert“ und an hohe rechtliche Hürden gebunden. Ob diese erfüllt seien, müsse sorgfältig und juristisch fundiert geprüft werden – genau dafür diene die Anhörung im November.

Die Entscheidung selbst liege ohnehin nicht beim Landtag. Ob eine Partei verfassungswidrig ist und verboten werden kann, klärt allein das Bundesverfassungsgericht. „Vor dieser unabhängigen Prüfung muss keine demokratische Partei Angst haben“, betont Maaß. Es gehe nicht um die politische Stärke einer Partei, sondern ausschließlich um die strengen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen.

Sein Fazit fällt unmissverständlich aus: „Wer unsere Demokratie von innen angreift, muss mit ihrer Gegenwehr rechnen.“ Sollten die Bedingungen für ein Verbotsverfahren vorliegen, dürfe es am politischen Willen nicht scheitern.

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein