Die saarländische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung mit kleineren redaktionellen Änderungen verlängert. Sie tritt in ihrer neuen Form heute in Kraft und ist bis zum 16. September gültig. Unter anderem wurde bei Versammlungen und bei Regelungen für Pflegeschulen nachgesteuert. 

Bislang mussten Versammlungen an einem festen Ort oder als Standkundgebung stattfinden. Nur in Ausnahmefällen konnten die zuständigen Ortspolizeibehörden Abweichungen zulassen. Durch die Anpassung der Corona-Verordnung werden nun auch sogenannte mobile Versammlungen möglich – Demonstranten können sich also beispielweise von einem Ort zum nächsten bewegen.

Außerdem ist der Präsenzunterricht in den saarländischen Pflegeschulen nicht mehr an die aktuelle Corona-Inzidenz gebunden. Damit reagiert die Landesregierung auf die wachsende Impfquote in der saarländischen Bevölkerung. Zudem können Pflegeschüler, die sich aufgrund eines Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne befinden, mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest an Prüfungen teilnehmen. Dieser muss in der Pflegeschule durchgeführt werden.

Neben der Corona-Verordnung passt das Saarland auch die Verordnung zu Hygienekonzepten an, an denen sich unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens orientieren. Konkret ändert sich das Hygienekonzept für Schwimmbäder: Duschräume können nun unabhängig von Haushalt oder familiärem Bezugskreis mit bis zu fünf Personen genutzt werden. Selbstverständlich ist dabei der gültige Mindestabstand einzuhalten.

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