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Am Sonntag, den 2. Mai, zwischen 10 und 11 Uhr sammelten sich, nach einem Aufruf in den sozialen Netzwerken, auf dem St. Johanner Markt in Saarbrücken insgesamt 17 Personen verbotenerweise an. Diese führten zum Teil Klappstühle und auch Klapptische mit, um dort ein gemeinsames Frühstück einzunehmen. Aufgrund der verbotenen Ansammlung und der damit verbundenen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz wurden die Personen einer Identitätsfeststellung unterzogen und im Nachgang Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus erwartet eine Person eine Anzeige wegen Beleidigung der polizeilichen Einsatzkräfte. Eine weitere Person, die in letzter Zeit regelmäßig durch Aufrufe in den sozialen Netzwerken zu nicht angemeldeten und auch verbotenen Versammlungen in Erscheinung trat und jegliche Kooperation mit den Behörden ablehnte, weigerte sich beharrlich, den polizeilichen Anordnungen Folge zu leisten, sodass sie in Gewahrsam genommen werden musste.

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