Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag wirft der Landesregierung vor, die Informations- und Beteiligungsrechte des Parlaments auch in der Corona-Krise zu missachten. Die Fraktion hatte am Montag in Vorbereitung auf den Gesundheitsausschuss am Mittwoch schriftlich Fragen an Regierung und Krankenhausgesellschaft eingereicht.

Es ging darum, ob im Saarland Krankenhäuser Ausgleichszahlungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erhalten, weil sie in einem Landkreis liegen, in dem die 7-Tage-Inzidenz über 70 und der Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten über sieben Tage hinweg durchschnittlich unter 25 Prozent liegt, wie hoch diese Zuschüsse ausgefallen sind und ob in diesen Krankenhäusern in den vergangenen Monaten ein Rückgang der gemeldeten Krankenhausbetten und intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten festzustellen war.

Die Landesregierung habe laut Linksfraktion zwar geantwortet, dass saarländische Krankenhäuser diese Ausgleichszahlungen erhalten, weigere sich aber mit Verweis auf den Datenschutz, die Höhe und die betroffenen Krankenhäuser zu nennen. „Da die Mittel für die Krankenhäuser aus Steuergeldern stammen, sind die Ausgleichszahlungen keine Privatangelegenheit zwischen dem jeweiligen Haus und dem Bundesgesundheitsminister oder der Landesregierung“, erklärt Astrid Schramm, die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

„Da es sich bei den Zahlungen auch nicht um personenbezogene Daten handelt, ist ein Verweis auf den Datenschutz fehl am Platze. Es ist schon bemerkenswert, dass die Regierungen in Bund und Land Corona-Maßnahmen mit der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems begründen, in letzter Zeit auch vor vollen Intensivstationen gewarnt wird, aber eine Auskunft darüber verweigert wird, in welchen Krankenhäusern die Intensivstationen tatsächlich eine Auslastung von über 75 Prozent haben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass einerseits zu Recht die finanziellen Probleme der Krankenhäuser in der derzeitigen Situation beklagt werden, andererseits niemand sagen will, wieviel Steuergeld zum Ausgleich an die Häuser gegangen ist. Denn nur so kann ja eine Einschätzung erfolgen, wie ernst die Lage ist und ob die Unterstützungen des Bundes und des Landes ausreichend sind.

Es ist auch absolut nicht ausreichend, wenn die Landesregierung lediglich darauf verweist, dass sich anhand bestimmter Übersichten, die das Land vom Robert-Koch-Institut erhält, ‚Veränderungen der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten erkennen‘ lassen und erklärt wird: ‚Die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten unterliegen, wie auch das Pandemiegeschehen, gewissen Schwankungen.‘ Die Saarländerinnen und Saarländer erwarten hier schon genauere Angaben der Landesregierung. Immerhin geht es um den Zustand unseres Gesundheitssystems in einer Pandemie. Auch wenn es die Gesundheitsministerin schmerzt: Der Landtag ist nicht nur dafür da, der Regierung Beifall zu klatschen, sondern auch dafür, kritische Fragen zu stellen.“

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