Panorama Luxemburg Stadt Symbolbild

„Das Robert-Koch-Institut hat Luxemburg am Dienstag, den 14. Juli 2020, zum Risikogebiet erklärt. Dadurch steht gerade unser Bundesland, als direkte Grenzregion, vor besonderen Herausforderungen. Die saarländische Bevölkerung ist eng mit Luxemburg vernetzt. Viele Saarländerinnen und Saarländer arbeiten nicht nur dort, sondern haben auch familiäre Bezüge nach Luxemburg – dasselbe gilt auch umgekehrt. Um den Umgang mit dieser neuen Situation möglichst einfach zu halten, haben wir die Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten angepasst“, erklären Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling. 

Die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ befindet sich aktuell noch im Umlaufverfahren und tritt am Tag nach Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Durch die geänderte Verordnung sind Berufspendlerinnen und –pendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ausgenommen, ebenso wie Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben oder einen triftigen Reisegrund haben.

Zu den triftigen Gründen zählen insbesondere soziale Aspekte wie ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, die Betreuung und Pflege Angehöriger sowie dringende medizinische Behandlungen. Auch für Menschen, die aus Ausbildungs- und Studienzwecken in das Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht. Gleiches gilt für Durchreisende.

Weiterhin kann auf die Quarantäne verzichtet werden, sofern die betroffenen Personen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, französischer oder englischer Sprache gefasst sein. Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg sind von der saarländischen Landesregierung nicht vorgesehen.

„Wir alle müssen mit dieser neuen Situation verantwortungsbewusst umgehen. Deshalb bitten wir Sie von nicht notwendigen Reisen nach Luxemburg abzusehen. Handeln Sie umsichtig, damit Sie sich und alle anderen vor einer Infektion schützen“, so die Ministerin. Alle Informationen sind unter Vorbehalt des laufenden Verfahrens.

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